Dieser Lost Fund-Anreiz zielt darauf ab, Projekte mit Investitionen in den Betrieb von mehr als 25.000 € zu unterstützen. Der Fördersatz könnte bis zur beihilfefähigen Investitionsgrenze von 500 000 EUR zwischen 30 % und 50 % liegen.
Dieser Anreiz der PDR 2020 hat als Hauptziele:
- Stärkung der Lebensfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe durch Förderung von Innovation, Ausbildung, Aufbau organisatorischer Kapazitäten und Der Größenänderung von Unternehmen;
- Erhaltung und Verbesserung der Umwelt unter Gewährleistung der Vereinbarkeit von Investitionen mit Umwelt- und Arbeitsschutzstandards.
Zuschussfähige Ausgaben:
- Vorbereitung von Land;
- Gebäude und andere Gebäude, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den zu entwickelnden Tätigkeiten stehen;
- Anpassung bestehender Einrichtungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Investition;
- Mehrjährige Plantagen;
- Anlage von Dauergrünland, einschließlich Regularisierungs- und Aufbereitungsmaßnahmen, Entwaldung und Flurbereinigung;
- Bewässerungssysteme — Installation oder Modernisierung, einschließlich Der Erfassung, Leitung und Verteilung von Wasser, sofern sie die effiziente Nutzung von Wasser und Überwachungssysteme fördern;
- Konsolidierungskosten – während des Ausführungszeitraums der Operation;
- Neue Maschinen und Ausrüstungen, einschließlich Computerausrüstung;
- Interne Transportausrüstung, Frachtumschlag sowie Kisten und Paletten mit einer Lebensdauer von mehr als einem Jahr;
- Gemeinkosten – insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien, Anwendungssoftware, gewerbliches Eigentum, Diagnose, Audits, Marketing- und Markenpläne, Durchführbarkeitsstudien, Überwachungs-, Architektur- und Ingenieurprojekte im Zusammenhang mit Investitionen bis zu 5 % der gesamten förderfähigen genehmigten Kosten der verbleibenden Ausgaben.
Bewerbungen bis 3. Februar 2022
Dieser Lost Fund-Anreiz zielt darauf ab, Projekte mit Investitionen in den Betrieb von mehr als 25.000 € zu unterstützen. Der Fördersatz könnte bis zur beihilfefähigen Investitionsgrenze von 500 000 EUR zwischen 30 % und 50 % liegen.
Dieser Anreiz der PDR 2020 hat als Hauptziele:
- Stärkung der Lebensfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe durch Förderung von Innovation, Ausbildung, Aufbau organisatorischer Kapazitäten und Der Größenänderung von Unternehmen;
- Erhaltung und Verbesserung der Umwelt unter Gewährleistung der Vereinbarkeit von Investitionen mit Umwelt- und Arbeitsschutzstandards.
Zuschussfähige Ausgaben:
- Vorbereitung von Land;
- Gebäude und andere Gebäude, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den zu entwickelnden Tätigkeiten stehen;
- Anpassung bestehender Einrichtungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Investition;
- Mehrjährige Plantagen;
- Anlage von Dauergrünland, einschließlich Regularisierungs- und Aufbereitungsmaßnahmen, Entwaldung und Flurbereinigung;
- Bewässerungssysteme — Installation oder Modernisierung, einschließlich Der Erfassung, Leitung und Verteilung von Wasser, sofern sie die effiziente Nutzung von Wasser und Überwachungssysteme fördern;
- Konsolidierungskosten – während des Ausführungszeitraums der Operation;
- Neue Maschinen und Ausrüstungen, einschließlich Computerausrüstung;
- Interne Transportausrüstung, Frachtumschlag sowie Kisten und Paletten mit einer Lebensdauer von mehr als einem Jahr;
- Gemeinkosten – insbesondere in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien, Anwendungssoftware, gewerbliches Eigentum, Diagnose, Audits, Marketing- und Markenpläne, Durchführbarkeitsstudien, Überwachungs-, Architektur- und Ingenieurprojekte im Zusammenhang mit Investitionen bis zu 5 % der gesamten förderfähigen genehmigten Kosten der verbleibenden Ausgaben.
