Die Genehmigung und Anzeige der Urlaubskarte, die im Arbeitsgesetzbuch vorgesehen ist, bis zum 15. April kann bis zu 10 Tage nach dem Ende des Ausnahmezustands erfolgen.
Die Genehmigung und Anzeige der Urlaubskarte, die im Arbeitsgesetzbuch vorgesehen ist, bis zum 15. April kann bis zu 10 Tage nach dem Ende des Ausnahmezustands erfolgen.