Außerordentliche Maßnahmen im Agrarsektor:
PDR2020 (Pressemitteilung)
Für die PDR2020 werden die Fristen für die physische und finanzielle Umsetzung von Projekten, deren Investitionsfrist zwischen dem 1. März und dem 15. Juni 2020 läuft, automatisch um drei Monate verlängert. Darüber hinaus dürfen Zwischenzahlungen mit dem Auslaufen der Vorlage der Ausgaben und ihrer Erstattung geleistet werden. Auch die Fristen für die Einreichung von Anträgen werden im Rahmen laufender Bekanntmachungen um 30 (dreißig) Tage verlängert, deren Festlegung in der Zuständigkeit des Leiters der PDR 2020 liegt.
Capitalize Line – Covid-19 Link
Der Agrar- und Lebensmittelsektor hat Zugang zur Kapitalkreditlinie 2018 | COVID-19 zur Deckung des Bedarfs an Betriebskapital und Staatskasse, und die in diesem Zusammenhang gewährten Kreditoperationen erhalten eine Garantie von bis zu 80 des ausstehenden Kapitals, und die Garantieprovision wird vollständig subventioniert.