Laut DGERT handelt es sich dabei um diejenigen, die Teil der“illiquiden normalen Vergütung” sind, d. h. die Grundvergütung, die Diuturnitäten und andere regelmäßige und periodische Leistungen, die der Arbeitsvermittlung innewohnen und die auf der Lohn- und Gehaltsabrechnung stehen.