Gelten auch zusätzliche Arbeitsbeschränkungen?
Nein.
Die Grenzen für die Ausführung von Überstunden oder Nacharbeiten werden ausgesetzt;
unabhängig davon, ob es sich um einen individuellen Arbeitsvertrag oder einen Arbeitsvertrag in
öffentliche Funktionen für Mitarbeiter der folgenden Einrichtungen:
- Alle Organe, Agenturen, Dienste und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitsministeriums;
- Sicherheitskräfte und Dienste;
- Nationale Katastrophenschutzbehörde;
- Militärkrankenhaus (HFAR);
- Militärlabor für Chemikalien und Pharmazeutika (LMPQF);
- Institut für Soziale Aktion der Streitkräfte, I. P. (IASFA, I. P.);
- Generaldirektion Wiedereingliederung und Gefängnisdienste (DGRSP);
- National Institute of Legal Medicine and Forensic Sciences, I. P. (INMLCF, I. P.);
- Behörde für Arbeitsbedingungen;
- Private Einrichtungen der sozialen Solidarität, gemeinnützige Vereinigungen, Genossenschaften und andere Einrichtungen der Sozialwirtschaft, die wesentliche soziale und gesundheitliche Aktivitäten durchführen, einschließlich Gesundheitsdienste, Wohn- oder Aufnahmestrukturen oder Unterstützungsdienste für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.